Im Bereich der Abfalleinsammlung gibt es ab Januar 2021 einige Änderungen!
Die wichtigsten Änderungen finden sich im Bereich Anmeldung Sperrmüll, Papierzusatzgefäße und Gelbe Tonne
Sperrmüll
Einmal im Halbjahr kann für ein Grundstück Sperrmüll angemeldet werden. Ausnahme: Grundstücke die ein Nachbarschaftsgefäß nutzen.
Gegen eine Gebühr von jeweils 110,00 € können weitere Anmeldungen erfolgen.
Sind auf dem Grundstück 10 Personen oder mehr gemeldet, ändert sich der Anspruch auf die kostenlosen Sperrmüllabfuhren.
Bei der Abholung des Sperrmülls werden bis zu 10 cbm sperrmüllfähige Gegenstände mitgenommen.
Wenn möglich sollten die Grundstückseigentümer von Mehrfamilienhäusern selbst den Sperrmüll anmelden, damit alle Mieter in den Genuss der kostenfreien Abfuhr kommen. Oder die Mieter sollten die Anmeldung mit dem Grundstückseigentümer abklären, damit der Eigentümer bei mehreren Mietparteien koordinieren kann.
Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen sind auch weiterhin von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen.
Wichtig! Die sperrigen Abfälle dürfen erst am Vorabend der Abfuhr bereitgestellt werden.
Papier
Jedem Grundstück steht satzungsgemäß ein 240 L Papiergefäß zu. Ab einer gemeldeten Personenzahl von 5 Personen wird ein weiteres Papiergefäß kostenfrei zur Verfügung gestellt. Übersteigt das Restmüllvolumen das Volumen des Papiervolumens stehen ebenfalls weitere Papiergefäße zur Verfügung. Weiterhin werden von den angemeldeten Grundstücken auch Beistellmengen in haushaltsüblichem Umfang mitgenommen.
Viele Bürger haben zusätzliche Gefäße von sich aus geordert bzw. haben sich nicht gemeldet, wenn sich die Personenzahl auf dem Grundstück reduziert hat. Ab dem 1. Januar werden diese Gefäße gebührenpflichtig! Sollten die zusätzlich vor Ort stehenden Gefäße nicht mehr benötigt werden, dann teilen Sie es uns bitte schriftlich mit. Wir werden die Abholung der Gefäße veranlassen.
Wir sind generell nicht für Gewerbetreibende zuständig, wenn diese allerdings über uns Restmüll entsorgen, werden auch satzungsgemäß Papiergefäße zugeteilt.
Die Abfallsatzung kann auf der Homepage des MZV unter https://mzv-biedenkopf.de/wp-content/uploads/2020/12/Neufassung-der-Abfallsatzung-01.01.2021.pdf eingesehen werden.
Gelbe Tonne
Seit 1991 ist in Deutschland die Einsammlung und Entsorgung von Verpackungen die Privatwirtschaft verantwortlich. Grundlage ist das Verpackungsgesetz. Bundesweit gibt es derzeit 8 Systembetreiber (der bekannteste ist sicher die Duales System Deutschland GmbH „DSD“), die sowohl die Einsammlung, als auch die Sortierung und Verwertung von Verpackungen organisieren. Finanziert wird das Ganze über Lizenzentgelte. Wer Verpackungen in Umlauf bringt, muss ein Lizenzentgelt an die Systembetreiber zahlen, mit dem dann die Kosten der Verpackungsentsorgung finanziert werden.
Der Müllabfuhrzweckverband, der ansonsten für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten verantwortlich ist , hat bei der Verpackungsentsorgung lediglich die Möglichkeit, auf das Sammelsystem in begrenztem Umfang Einfluss zu nehmen, also auf die Frage, wie werden die Verpackungen bei den Bürgerinnen und Bürgern abgeholt.
Diesen Einfluss hat der Müllabfuhrzweckverband gemeinsam mit den Städten, Gemeinden und dem Landkreis geltend gemacht und dafür gesorgt, dass die Gelben Säcke ab 2021 weitgehend durch Gelbe Tonnen ersetzt werden und damit zumindest der durch die Kunststoffsäcke zusätzlich entstehende Abfall zukünftig nicht mehr anfällt.
Das von den Dualen Systemen beauftragte Unternehmen ist das bereits im Verbandsgebiet tätige Unternehmen KNETTENBRECH + GURDULIC. Die Beauftragung erfolgt ab dem 01. Januar 2021 bis 31. Dezember 2023.
Welche Veränderungen gibt es im Verbandsgebiet?
o Die Kommunen Cölbe, Wetter, Wohratal, Neustadt und Münchhausen werden mit Gelben Tonnen ausgestattet. Die Auslieferung der Gefäße erfolgt nach Auskunft der Abfuhrfirma ab der 3. KW 2021.
o Die Dosencontainer in diesen Kommunen entfallen.
o In allen 15 Mitgliedskommunen des MZV wird ab der 5. gemeldeten Person/Grundstück ein weiteres Gefäß zur Verfügung gestellt.
o Die schon vorhandenen Gelben Tonnen in den 10 Mitgliedskommunen Angelburg, Bad Endbach, Biedenkopf, Breidenbach, Dautphetal, Fronhausen, Gladenbach, Lahntal, Lohra und Steffenberg bleiben vor Ort, hier erfolgt nur eine Aufstockung (ab 5. Person). Diese Gefäßauslieferungen werden frühestens ab März erfolgen.
o Wer ein zusätzliches Gefäß (ab der 5. Person/Grundstück) nicht möchte, kann dies im Vorfeld mitteilen. Meldungen können über die Hotline der Dualen Systeme oder dem Müllabfuhrzweckverband erfolgen.
o Bei Mehrmengen können zusätzlich transparente Säcke zur Abfuhr bereitgestellt werden.
o Gelbe Säcke werden nur noch für vereinzelte Grundstücke zur Verfügung gestellt z.B. Oberstadt Biedenkopf.
Die Dualen Systeme verfügen über ein eigenes Beschwerdemanagement und sind für Änderungen im Tonnenbestand selbst verantwortlich. Sie haben darum gebeten, dass die Bürger direkt mit ihnen kommunizieren.
Unter folgender Hotline- Nummer und Hotline- Mailadresse sind sie ab sofort erreichbar:
Hotline DSD: 0800–101 58 60, Mailadresse: kommunal-mittelhessen@knettenbrech-gurdulic.de
Wir werden selbstverständlich auch weiterhin den Bürgern als „Vermittler“ zur Verfügung stehen.
Gez. Reichel – Leiterin der Geschäftsstelle