Auf dieser Seite finden Sie alle relevanten Informationen zum Thema Sperrmüll.

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Ganz unten auf der Seite können Sie Ihren Sperrmüll bequem online anmelden.

Bitte beachten Sie, dass bis zu zwei Wochen vergehen können, bis Sie über Ihren Termin informiert werden.
Bis zum eigentlichen Termin können dann nochmals bis zu vier Wochen vergehen.


Online-Anmeldung:
Sperrmüll können Sie bequem auf unserer Webseite anmelden. Das entsprechende Formular finden Sie direkt am Ende dieser Seite (bitte nach unten scrollen).

MZV App:
Auch die MZV App bietet die Möglichkeit, den Sperrmüll bequem online anzumelden. Infos zur App und Installation finden Sie hier.

Mittels Anforderungskarte:
Die Anforderungskarten erhalten Sie in Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie beim Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf. Die ausgefüllte Karte schicken Sie bitte frankiert an die aufgedruckte Adresse oder werfen Sie direkt beim Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf ein. Bitte füllen Sie die Sperrmüllkarten sauber und in lesbarer Druckschrift aus. Falls Sie eine E-Mail-Adresse darauf angeben, wird Ihnen der Abfuhrtermin ebenfalls per E-Mail zugesandt. Bitte beachten Sie dabei, dass die Antwort-E-Mail unter gewissen Umständen auch in Ihrem Spam-Ordner eingehen kann – am besten Sie kontrollieren diesen ebenfalls auf einen E-Mail-Eingang. Sollten Sie keine E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie den Abfuhrtermin per Post.

Bitte beachten Sie, dass bis zu zwei Wochen vergehen können, bis Sie über Ihren Termin informiert werden.
Bis zum eigentlichen Termin können dann nochmals bis zu vier Wochen vergehen.

Abhängig von der im Kalenderjahr zu zahlenden grundstücksbezogenen Restmüllgebühr sind folgende Abfuhren sperriger Abfälle gebührenfrei:

Jährliche Restmüllgebühr Anzahl der kostenlosen Sperrmüllabfuhren im Jahr
bis 150,00 € 2
bis 225,00 € 3
bis 300,00 € 4
bis 375,00 € 5
bis 450,00 € 6
bis 525,00 € 7
bis 600,00 € 8
bis 675,00 € 9
bis 750,00 € 10

Je nach Höhe der zu zahlenden jährlichen Restmüllgebühr sind ggf. weitere kostenlose Abfuhren möglich.

Weitere Anmeldungen sind kostenpflichtig – für jede weitere Anmeldung werden 110,00 € erhoben. Diese Gebühr ist mit der Anmeldung zu entrichten, Gebührenpflichtig ist der Antragsteller.
Die Gebühr entsteht mit der Anmeldung und ist sofort fällig.

Als Sperrmüll bezeichnen wir sperrige, „bewegliche“ Gegenstände, die im Rahmen der normalen Haushalts­führung in Haus und Garten sowie in den Bereichen Freizeit, Hobby und Heimwerken anfallen.
„Beweglich“ bezeichnet Gegenstände, die nicht fest mit dem Haus verbunden sind und die Sie bei einem Umzug üblicherweise mitnehmen würden.

Beispiele:

  • Möbel aus Holz oder Kunststoff
  • Sperrige Holz- oder Kunststoffteile (Wäschekörbe, sperriges Kinderspielzeug)
  • Matratzen, Bettdecken, Kissen, Bettroste (nur Holz oder Holzrahmen mit Sprungfedern)
  • Gegenstände aus Metall
  • Teppichläufer (gekordelt/eingefasster Rand, aufgerollt)

Fest eingebaute Gegenstände (z. B. Fenster, Türen, Bodenbeläge), fest installierte Garteneinrichtungen wie auch sämtliche Abfälle aus Renovierungsarbeiten und Baumaßnahmen zählen nicht zum Sperrabfall. Auch Autoteile sowie Autozubehör zählen nicht zum Sperrmüll.

Beispiele (in Klammern finden Sie jeweils einen Hinweis zur korrekten Entsorgung):

Totalentrümpelungen oder Haushaltsauflösungen sind von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen und müssen in eigener Verantwortung ordnungsgemäß entsorgt werden, z. B. über einen privaten Containerdienst oder über das Entsorgungszentrum Marburg-Biedenkopf (ehemals Müllumladestation), Tel.: 06421/94899-12.

Bitte stellen Sie keinen Sperrmüll in fest verschlossenen Behältnissen oder Tüten bereit – die Mitarbeiter des Abfuhrunternehmens müssen in der Lage sein, einen Blick auf die Gegenstände zu werfen.

Beachten Sie, dass das Abfuhrunternehmen generell nicht verpflichtet ist, den Sperrmüll nach Sperrmüll-fähigen und nicht-Sperrmüll-fähigen Gegenständen zu sortieren.

Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, die Gegenstände ordentlich bereitzustellen, um eine ordnungsgemäße Abfuhr zu gewährleisten. Zu hoch aufgeschichteter oder verschachtelt bereitgestellter Sperrmüll stellt auch für die Abfuhrfirma eine Gefahr dar.

Alle Gegenstände dürfen nicht länger als 2 Meter und nicht breiter als 1 Meter sein und nicht mehr als 50 kg pro Gegenstand wiegen. Die Sperrmüllmenge darf die Maximalmenge von 10 Kubikmetern (z. B. 10 m Länge x 1 m Breite x 1 m Höhe oder 5 m Länge x 2 m Breite x 1 m Höhe, usw.) nicht überschreiten.

Das Zerkleinern bzw. Zerlegen von beispielsweise Möbelstücken ist erlaubt, sofern diese dann den genannten Maßen entsprechen. Es ist jedoch davon abzusehen, kleine Gegenstände noch weiter zu zerkleinern, da dies den Arbeitsaufwand der Abfuhr deutlich erhöht.

Zu stark verkleinerte Gegenstände zählen nicht mehr als Sperrmüll und müssen über die Restmülltonne entsorgt werden.

Achten Sie bitte darauf, den Sperrmüll erst am Vorabend der Einsammlung an den Straßenrand vor Ihrem Grundstück zu stellen. Sollte dies aus Platzgründen nicht möglich sein, informieren Sie uns bitte im Vorfeld über den genauen Standort.

Bitte achten Sie darauf, den Sperrmüll an einer gut zu erreichenden Stelle bereitzustellen. Hierfür eignet sich der zur Fahrbahn liegende Rand des Gehwegs. Sollte kein Gehweg vorhanden sein, nutzen Sie bitte den äußersten Fahrbahnrand, um den Verkehr nicht zu beeinträchtigen.

Sollten Sie ein Nachbarschaftsgefäß für Restmüll nutzen, so ist der Sperrmüll an dem Grundstück anzumelden und bereitzustellen, an dem auch das Restmüllgefäß gemeldet ist.

Wenn möglich, sollten die Grundstückseigentümer von Mehrfamilienhäusern selbst den Sperrmüll anmelden, damit alle Mieter in den Genuss der kostenfreien Abfuhr kommen. Mieter sollten die Anmeldung mit dem Grundstückseigentümer abklären, damit der Eigentümer bei mehreren Mietparteien koordinieren kann.

Sollten Sie vergessen haben, Ihren Sperrmüll zum genannten Termin bereitzustellen, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sofern Ihnen noch kostenfreie Abfuhren zustehen, melden wir diesen erneut an und Sie erhalten einen neuen Termin.

Sollte Ihr Kontingent an kostenfreien Abfuhren verbraucht sein, so erheben für die erneute Terminvergabe eine sofort fällige Gebühr in Höhe von 15,00 €. Die Terminvergabe erfolgt nach Zahlungseingang, Gebührenpflichtig ist ebenfalls der Antragsteller.

Sollten Sie ein gemeinsames Nachbarschaftsgefäß für Restmüll nutzen, so ist der Sperrmüll an dem Grundstück anzumelden und bereitzustellen, an dem auch das Restmüllgefäß gemeldet ist.

Die gemeinnützige Praxis GmbH (Gisselberger Str. 33, 35037 Marburg) bietet kostenfreie Abholungen von gebrauchsfähigen und wiederverwendbaren Möbel an, um diese wiederaufzubereiten und im Marburger Gebrauchtwarenkaufhaus erneut verkaufen zu können. Mit Ihrer Möbelspende leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum nachhaltigen Umgang mit vorhandenen Ressourcen und tragen damit zur Abfallvermeidung und zum Umweltschutz in unserer Region bei.

Terminvereinbarung für Abholungen: Telefonisch unter 06421 87333-0 oder per E-Mail an abholung@praxisgmbh.de.

Kleinmöbel und Hausrat können Sie zu den Öffnungszeiten vor Ort bei der Praxis GmbH in der Gisselberger Str. 33 in Marburg abgeben: Mo., Mi., Fr. von 10:00 – 14:00 Uhr, Di. und Do. von 10:00 – 16:00 Uhr.

Weitere Infos: www.praxisgmbh.de

Was bietet die Praxis GmbH noch? Hier gehts zum Flyer.

Der Sperrmüll wird nach der Einsammlung zunächst auf der Entsorgungszentrum Marburg-Biedenkopf (ehemals Müllumladestation) angeliefert. Nach dem Umladen erfolgt der Transport nach Kassel. Der Sperrmüll wird von der MHKW Kassel GmbH zunächst sortiert, an Verwertungsanlagen weitergeleitet bzw. in der eigenen Anlage energetisch verwertet.

Nachfolgend können Sie nun Ihren Sperrmüll bequem online anmelden: