Restmüll – „R“, „R1“, „R2“

Was bedeuten die Kennzeichnungen „R“, „R1“ und „R2“ an der Restmülltonne?

Unsere Restmülltonnen sind in Form von Aufklebern mit verschiedenen Kennzeichnungen versehen. Diese Kennzeichnungen geben an, in welchem Turnus die entsprechende Tonne geleert wird:

„R“ = Diese Restmülltonne kann an allen Leerungsterminen der Restmülltonnen bereitgestellt werden, sowohl bei „R1“, als auch bei „R2“. Dies entspricht einer zweiwöchentlichen Leerung.

„R1“
= Diese Restmülltonne wird vierwöchentlich geleert und kann ausschließlich bei allen mit „R1“ gekennzeichneten Leerungsterminen bereitgestellt werden.

„R2“
= Diese Restmülltonne wird vierwöchentlich geleert und kann ausschließlich bei allen mit „R2“ gekennzeichneten Leerungsterminen bereitgestellt werden.

Achtung: Die Zahlen in den Bezeichnungen „R1“ und „R2“ kennzeichnen dabei nicht den Abfuhrrhytmus, sondern unterliegen einer rein logistischen Zuteilung bestimmter Gebiete. Wann die entsprechende Restmülltonne geleert wird, entnehmen Sie bitte immer Ihrem Abfuhrkalender.
Sollte die Kennzeichnung und damit der Aufkleber an Ihrer Tonne defekt oder unleserlich sein, können Sie einen neuen Aufkleber direkt beim Müllabfuhrzweckverband erhalten. Bitte nutzen Sie dazu die „Plakettenanforderung“ in unseren Formularen.


Restmüll-Volumen

Welche Größe muss mein Restmüllgefäß mindestens haben?

Die Regelzuteilung beträgt 60 Liter pro Person und Monat pro Grundstück. Das Volumen kann auf schriftlichen Antrag reduziert werden, bis ein Mindestvolumen von 20 Liter pro Person und Monat erzielt ist. Dahinter steht der Gedanke, dass die Restmülltonne ausreichen muss, um eine ordnungsgemäße Entsorgung zu ermöglichen. Weitere Angaben finden Sie hier.


Sperrmüll

Was genau nimmt der Sperrmüll mit?

Kurz umrissen gehören zum Sperrmüll alle Gegenstände, die nicht fest mit einem Gebäude verbaut waren und nicht in die Restmülltonne passen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Warum wurde z. B. meine alte Wohnungstür nicht vom Sperrmüll mitgenommen?

Generell gehört zum Sperrmüll alles, was nicht fest mit einem Gebäude verbaut, was zu zu groß für die Restmülltonne ist und, so der Merksatz, „was Sie auch bei einem Umzug mitnehmen würden“. Die Wohnungstür gehört in diesem Fall der Kategorie der Gegenstände an, die mit einem Haus verbaut sind. Dazu zählen dann z. B. auch Fenster. Weitere Hinweise hierzu finden Sie hier.


Biotonne

Meine Biotonne wurde im Winter nicht vollständig geleert – wie kann ich das vermeiden?

Die niedrigen Temperaturen in den Wintermonaten führen öfter dazu, dass der Inhalt der grünen und teilweise schwarzen Abfallbehälter anfriert. Werden diese Tonnen geleert, bleibt ein Rest
oder sogar der gesamte Inhalt gefroren in der Tonne zurück. Um dies zu vermeiden, haben wir diese Tipps für Sie zusammengetragen:

  • Legen Sie vor dem Befüllen der Tonne den Boden des Abfallgefäßes mit Papier oder Pappe aus (bitte kein Hochglanzpapier verwenden). Zwar gehört Papier grundsätzlich in die blaue Tonne, in kleinen Mengen ist es jedoch in der Biotonne unbedenklich.
  • Die unterste Schicht in Ihrer Tonne sollte aus trockenem Abfall bestehen. Im Handel sind außerdem auch Papiersäcke erhältlich mit denen Sie Ihre Tonne auskleiden können. Auch das Aufschichten mit Holzspänen oder Astschnitt eignet sich zum Schutz gegen ein Einfrieren.
  • Pressen Sie den Inhalt nicht zusammen, sondern achten Sie auf eine möglichst lockere Befüllung.
  • Vermeiden Sie überflüssige Nässe in Ihrer Tonne: Wickeln Sie feuchte Abfälle am besten in Papier.
  • Bei der Bereitstellung überprüfen Sie Ihre Tonne und versuchen Sie den Inhalt gegebenenfalls vorsichtig mit einem Stock oder Spaten zu lockern und zu lösen.

Die Müllwerker geben sich große Mühe, Ihre Gefäße zu leeren. Der Abfallbehälter wird mehrfach kräftig von der Schüttung des Müllfahrzeugs gerüttelt, damit der Inhalt vollständig in das Fahrzeug fällt. Ist der Inhalt jedoch fest angefroren, bleibt er in der Tonne zurück und die Entleerung gilt leider als durchgeführt. Es existiert kein Anspruch auf eine Nachleerung. Daher ist es umso wichtiger, die obigen Tipps zu beachten.


Papiertonne

Ich habe mehr Papier, als in die Tonne passt – was kann ich tun?

Sollten Sie einmal mehr Papier entsorgen müssen, als in Ihre Papiertonne passt, so ist das kein Problem. Stellen Sie bitte am Abfuhrtag das zusätzliche Papier/die zusätzliche Pappe gebündelt und windgeschützt neben Ihrer Papiertonne bereit. Dieses wird dann bei der Abfuhr mitgenommen.


Tonnenvolumen

Mein Müllvolumen hat sich verändert, wie kann ich Tonnen umbestellen?

Ihre Gefäßänderung können Sie schriftlich beantragen. Den Vordruck dazu gibt es hier. Der Tausch erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Wochen. Bitte stellen Sie die betroffene(n) Gefäße gut sichtbar und zugänglich auf dem Grundstück bereit. Die Tonne wird auch gefüllt abgeholt und getauscht.


Nachbarschaftstonne

Ich möchte meine Tonnen mit meinem Nachbarn zusammen nutzen, geht das?

Natürlich. Voraussetzung ist selbstverständlich die Zustimmung beider Parteien und dass die Grundstücke direkt nebeneinander liegen. Drucken Sie dazu bitte den „Antrag auf Nutzung einer Nachbarschaftstonne“ unter „Formulare“ aus und schicken uns diesen ausgefüllt und unterschrieben zu.


Tonne nicht geleert

Meine Tonne wurde nicht geleert. Was kann ich tun?

Es kann vorkommen, dass Ihre Tonne nur halb- oder gar nicht entleert wurde. Die Gründe dafür sind vielseitig und reichen von einem Übersehen der Tonne über ein defektes Fahrzeug bis hin zur Fehlbefüllung. Weiterführende Informationen finden Sie hier. Der einfachste Weg zur Klärung ist ein Anruf beim MZV-Biedenkopf.

Haben Sie vergessen, Ihre Restmülltonne rauszustellen, können Sie spezielle Restmüllsäcke (ca. 70 Liter) bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder der Geschäftsstelle des MZV für 5,60 Euro erwerben.


Hauskauf / Hausverkauf / Eigentümerwechsel

Was muss beachtet werden?

Der MZV Biedenkopf muss zeitnah schriftlich über den Eigentümerwechsel informiert werden. Bitte nutzen Sie dazu unser Formular. Die Abfallgefäße werden übernommen. Sofern der neue Eigentümer eine Änderung in der Gefäßgröße wünscht, muss das Änderungsformular ausgefüllt werden. Ist das Grundstück unbewohnt und sollen die Gefäße abgemeldet werden, füllen Sie bitte das Formular Gefäßabmeldung aus.


Bankverbindung

Wie teile ich mit, dass sich meine Bankverbindung geändert hat?

Änderungen Ihrer Bankverbindung benötigen wir in jedem Fall schriftlich. Bitte senden Sie uns hierzu wahlweise eine Email, einen Brief, ein Fax oder füllen Sie das Formular SEPA-Lastschriftmandat aus. Nur, wenn uns diese Information in schriftlicher Form vorliegt, können wir die Änderung berücksichtigen. Ein Telefonanruf genügt hier leider nicht.


Abbuchung der Abfallgebühren

Ist es möglich, dass die Abfallgebühren direkt von meinem Konto abgebucht werden? Auch dann, wenn ich nicht der Eigentümer des Wohnobjektes bin?

Natürlich. Die Abbuchung kann auch vom Konto eines Mieters erfolgen. Es vereinfacht für Sie und für uns den Ablauf. Die beste Möglichkeit ist, dieses Formular auszudrucken, auszufüllen und unterschrieben an uns zu senden. Der Schriftverkehr (z. B. die Übersendung von Gebührenbescheiden) erfolgt immer mit dem Grundstückseigentümer. Benötigen Sie mehr Informationen, dann zögern Sie nicht, uns anzurufen.


Müll trennen? Wieso und weshalb?

Wieso soll ich trennen, es wird doch am Ende sowieso alles wieder zusammengemischt?

Diese Falschannahme hält sich bereits seit Anfang der Mülltrennung. Am Beispiel des Altpapiers lässt sich am deutlichsten aufzeigen, dass etwa 75 Prozent des produzierten Papiers den Weg in das Recycling und damit zurück in den Kreislauf findet. Wenn Sie mehr erfahren möchten, schauen Sie in die Artikel, beispielsweise für Altpapier oder Bioabfall.


Entsorgung

Wie entsorge ich…?

Die Frage nach der korrekten Entsorgung stellt sich oftmals dann, wenn es sich um einen Gegenstand handelt, mit dessen Entsorgung man nicht alltäglich konfrontiert wird. Unser Abfall-ABC schafft in diesem Fall Abhilfe und gibt Ihnen eine Orientierung. Das Abfall-ABC finden Sie hier.


Bauabfall / Bauschutt

Wohin mit Bauabfall?

Es existieren viele Bauabfallentsorger in der näheren Umgebung. Schauen Sie bitte hier oder rufen Sie den MZV-Biedenkopf an, wir beraten Sie gern.


Keine Tonnenleerungs-Erinnerungen in der MZV App

Ich erhalte keine Erinnerungen zu Abfuhren mehr. Woran kann das liegen?

Gerade unter dem Betriebssystem Android kann es dazu kommen, dass die MZV App in einen „tiefen Schlaf“ bzw. in den „Standby“-Modus versetzt wird. Dies geschieht, wenn Apps über einen bestimmten Zeitraum nicht mehr genutzt oder geöffnet wurden, oftmals auch unbemerkt vom jeweiligen Nutzer/Nutzerin des Smartphones. Dies hat vor allem mit den Akku-Einstellungen zu tun. In der Folge werden Leerungsankündigungen nicht oder nur zeitversetzt versendet.
Auch die MZV App darf an dieser Stelle im Hintergrund nicht eingeschränkt sein. Andernfalls kann Android die App auch komplett beenden, wodurch die Erinnerungen nicht mehr aktiv sind.

Diese Einstellungen, bzw. wo diese zu finden sind, können von Gerät zu Gerät bzw. Hersteller und Android-Version etwas abweichen, von daher schildern wir im Folgende verschiedene Lösungsansätze.

Sie können beispielsweise wie folgt vorgehen:

1. Ansatz: Wählen Sie in den Einstellungen „Akku“ aus und öffnen Sie hier das Menü. Nun wählen Sie „Optimierungen ignorieren“ und wählen anschließend „alle Apps“. Sie können nun für die MZV App die „Optimierung ignorieren“, wodurch die Anwendung nicht in den Tiefenschlaf/Standby geschickt wird, sondern dauerhaft im Hintergrund aktiv bleibt.

2. Ansatz: Suchen Sie in den Einstellungen nach „Apps im Standby“ und gelangen so an die richtige Stelle.

3. Ansatz: Man findet die Einstellungen oft unter „Einstellung -> Apps -> Optimierung oder Standby“

In jedem Fall sollten Sie sicherstellen, dass für die MZV App nicht automatisiert der Tiefenschlaf/das Standby aktiviert wird. Wenn diese Funktion deaktiviert ist, sollten Sie zukünftig die Erinnerungen wieder wie gewohnt erhalten.


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