Bei privaten Haushalten werden pro Bewohner 60 Liter/Monat Tonnenvolumen für den Restmüll in Ansatz gebracht (Regelzuteilung). Auf jedem anschlusspflichtigen Grundstück muss mindestens die kleinste zugelassene Tonne für den Restmüll vorgehalten werden.

Auf schriftlichen Antrag kann das Tonnenvolumen für Restmüll durch Auswahl einer kleineren Tonne oder durch Verlängerung des Abfuhrrhythmus von zwei auf vier Wochen reduziert werden, wobei die Untergrenze von 20 Litern pro Person und Monat nicht unterschritten werden darf.

Die Tonnen werden entsprechend dem jeweiligen Abfuhrrhythmus mit R-Plaketten (zweiwöchentliche Abfuhr) oder R1- bzw. R2-Plaketten (vierwöchentliche Abfuhr) gekennzeichnet.

Zur Auswahl stehen vier Tonnengrößen und verschiedene Abfuhrrhytmen:

  • 80 L-Tonne / zweiwöchentliche Abfuhr / vierwöchentliche Abfuhr
  • 120 L-Tonne / zweiwöchentliche Abfuhr / vierwöchentliche Abfuhr
  • 240 L-Tonne / zweiwöchentliche Abfuhr / vierwöchentliche Abfuhr
  • 1,1 cbm-Container / wöchentliche Abfuhr / zweiwöchentliche Abfuhr

Sie können aus diesen Möglichkeiten das für Sie passende Restmüllvolumen aussuchen, vorausgesetzt, das gewählte Volumen reicht aus, alle Restabfälle, die auf dem Grundstück anfallen, ordnungsgemäß zu entsorgen.

Eine Übersicht unserer Tonnen und Preise finden Sie hier. Vollständige Informationen entnehmen Sie bitte unserer Abfallsatzung.


Was gehört in die schwarze Tonne?

  • Hygieneartikel
  • Wegwerfwindeln
  • Straßenkehricht
  • Staubsaugerbeutel
  • Kleintierstreu
  • Zigarettenkippen
  • Glühbirnen
  • Putzlappen
  • Bastelabfälle
  • Teppichbodenreste
  • Tapetenreste
  • Zerbrochenes Porzellan und Keramik
  • Zerschlissene Textilien und Schuhe
  • Haushaltsgegenstände aus Kunststoff
  • Eingetrocknete Reste von Wandfarbe

Das gehört nicht in die schwarze Restmülltonne (in Klammern finden Sie jeweils einen Hinweis zur korrekten Entsorgung):

Sie möchten mehr darüber erfahren, wie Abfälle zu trennen sind, dann sehen Sie sich hier unsere Broschüre an.


Wenn einmal mehr Abfall anfällt

Fällt einmal mehr Abfall an, können Sie Müllsäcke für Restmüll gegen Gebühr erwerben (siehe Gebührentabelle). Ein Sack fast ca. 70 l und ist belastbar bis max. 10 kg.
Die Säcke erhalten Sie beim MZV oder Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.


Sperrmüllanmeldung bei Nutzung einer Restmüll-Nachbarschaftstonne

Sollten Sie eine gemeinsame Nachbarschaftstonne für Restmüll nutzen, so ist der Sperrmüll an dem Grundstück anzumelden und bereitzustellen, an dem auch die Restmülltonne gemeldet ist.


Wo landet der Restmüll aus der schwarzen Tonne?

Nach der Einsammlung wird der Restmüll im Entsorgungszentrum Marburg-Biedenkopf (EZM) durch die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda in Großraumfahrzeuge umgeladen und anschließend zum Müllheizkraftwerk Kassel transportiert. Dort findet eine thermische Verwertung des Restmülls statt – der Restmüll aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf macht dort etwa 15% der Abfallanlieferungen aus. Insgesamt stammen rund 95% der dort verbrannten Abfälle aus Hessen. Die Verbrennung von Abfall mit der Nutzung der dabei frei werdenden Energie ist ein wichtiger Baustein einer modernen und nachhaltigen Abfallwirtschaft. Einen Video-Beitrag zum Müllheizkraftwerk Kassel finden Sie hier (Sie werden zu Youtube weitergeleitet).

Ein Schaubild zum allgemeinen Recycling-Weg des Abfalls findet sich auch auf der Seite des NABU.


Sollten Sie noch Fragen zum Thema schwarze Tonne und Restmüll haben, können Sie sich gerne an uns (MZV Biedenkopf, Hausbergweg 1, 35236 Breidenbach, Tel. 06465/9269-0, E-Mail: info@mzv-biedenkopf.de) wenden. Unsere Servicezeiten sind montags bis donnerstags von 8:30-12:00 Uhr und 13:30-15:00 Uhr, sowie freitags 8:30-12:00 Uhr und nach vorheriger Absprache.