Heutzutage ist in vielen Produkten Plastik verarbeitet – manchmal offensichtlich und klar erkennbar, oftmals aber auch nur in Form einer glänzenden Beschichtung oder ähnlichem. Zigarettenpackungen und Einweg-Getränkebecher seien hier beispielhaft genannt. Leider landen solche Produkte nach Entleerung nicht selten in unserer Umwelt – um diesem Prozess entgegenzuwirken, werden ab Juli 2021 viele Einwegplastik-Produkte in der Europäischen Union schlichtweg verboten sein.
Weitere Plastikprodukte, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht verboten werden können, sollen zukünftig durch ein entsprechendes Label gekennzeichet werden. Dies wurde durch das Bundeskabinett in der Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung beschlossen.
Die Kennzeichnung soll „[…] Verbraucherinnen und Verbraucher darauf hinweisen, dass die genannten Produkte Kunststoff enthalten, welcher Entsorgungsweg zu vermeiden ist und welche Umweltfolgen eine unsachgemäße Entsorgung hat […]“. Sie soll ab 3. Juli 2021 auf den Außenverpackungen von kunstoffhaltigen Produkten aufgedruckt sein. Gleichzeitig ist es ab diesem Zeitpunkt Herstellern nicht mehr erlaubt, Produkte ohne entsprechende Kennzeichnung auf den Markt zu bringen. Produkte, die sich ohne Kennzeichnung im Handel befinden, dürfen auch ohne diese noch abverkauft werden. Bereits produzierte Ware ohne Label kann vom Hersteller mit nicht ablösbaren Aufklebern versehen werden. Diese Regelung gilt in der Übergangsfrist bis zum 3. Juli 2022.
Besonders problematische Abfälle, welche am häufigsten Strände der EU verschmutzen, machen den Anfang – darunter u.a. Tampons, Binden sowie Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern. Zukünftig werden hier weitere Produkte in die Verordnung aufgenommen werden. Aus Mangel an ökologisch sinnvollen Alternativen dürfen diese Artikel auch weiterhin verwendet werden. Hersteller wurden allerdings angewiesen, durch Produktweiterentwicklungen und Innovationen umweltschonende Alternativen anzubieten.
Eine weitere Verordnung wird ab dem 3. Juli 2024 in Kraft treten: Ab diesem Zeitpunkt müssen Verschlüsse von Getränkebehältern mit diesen verbunden sein. Damit möchte man verhindern, dass abgetrennte Verschlüsse und Deckel in der Umwelt landen.
Nach dem Kabinettbeschluss muss die Verordnung den Bundestag passieren, danach muss der Bundesrat zustimmen. Die genannten Regelungen sollen am 3. Juli 2021 zusammen mit dem Einwegplastikverbot europaweit in Kraft treten.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter: www.bmu.de/gesetz/932/ und www.bmu.de