Das Thema Sperrmüll ist derzeit hochaktuell – sei dies durch die Nachwirkungen der Corona-bedingten Aufenthalte in Privathaushalten oder durch die Sommerferien – es wird ausgemistet!
Auch in unseren Mitgliedskommunen haben wir in den vergangenen Monaten einen Anstieg der Sperrmüll-Anmeldungen registriert. Damit verbunden zeichnete sich auch ab, dass oft noch Unsicherheit herrscht, wie Sperrmüll anzumelden ist, wie dieser bereitzustellen ist und was eigentlich alles zum Sperrmüll zählt.

Gerade im letztgenannten Bereich fand die beauftragte Abfuhrfirma des Öfteren vermeintlich bereitgestellten Sperrmüll vor, dessen Gegenstände alle auf einen Haufen geworfen wurden, in Tüten und anderen Behältnissen verpackt war und generell auch viele Gegenstände enthielt, die nicht als Sperrmüll zählen und beispielsweise über die Restmülltonne entsorgt werden müssen.
Um Situationen wie diese zu vermeiden, eine ordnungsgemäße Abfuhr zu gewährleisten und etwaigen Enttäuschungen vorzubeugen, warum etwas nicht mitgenommen wurde, geben wir Ihnen heute einen Leitfaden an die Hand, der die wichtigsten Punkte zum Thema Sperrmüll noch einmal übersichtlich zusammenfasst.

Was zählt eigentlich zum Sperrmüll?

Prinzipiell werden alle sperrigen Haushaltsgegenstände, die aufgrund ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen, abgeholt. Kurz gesagt wird all das mitgenommen, was Sie auch bei einem Umzug mitnehmen würden und nicht fest mit dem Haus verbaut ist. Im Einzelnen wären das beispielsweise:

  • Möbel aus Holz oder Kunststoff
  • Sperrige Holz- oder Kunststoffteile (z. B. Wäschekörbe, sperriges Kinderspielzeug)
  • Matratzen, Bettdecken, Kissen, Bettroste (nur Holz oder Holzrahmen mit Sprungfedern)
  • Gegenstände aus Metall

Was zählt nicht zum Sperrmüll? (in Klammern finden Sie jeweils einen Hinweis zur korrekten Entsorgung)

  • Elektroaltgeräte (Bitte bei INTEGRAL telefonische Abholung vereinbaren, Tel.: 06421/944144)
  • Mineralische und asbesthaltige Abfälle (Bitte kontaktieren Sie die Müllumladestation, Siemensstr. 5, Marburg-Wehrda, Tel.: 06421/ 82351, Öffnungszeiten: Mo-Fr 08:00-15:30 Uhr und Sa 08:00-11:00 Uhr)
  • In Säcke oder Kartons verpackte Restabfälle (Restmülltonne oder Restmüllsäcke des MZV)
  • Kartonagen und Papier (Papiertonne)
  • Tapeten (Restmülltonne)
  • Bauschutt, d. h. mineralische, wiederverwertbare Abfälle, wie Mauerwerk, Ziegel und Fliesen (Kleinmengen in Bauschuttcontainer)
    WC und Waschbecken aus Keramik (Bauschuttcontainer)
  • Baustellenabfälle, d. h. sämtliche Teile, die von Bau-, Umbau- und Renovierungsarbeiten herrühren, wie Balken, Türen, Fenster, Bretter, Fußbodenbeläge u.ä. (Containerdienst oder Direktanlieferung bei der Müllumladestation)
  • Ast- und Heckenschnitt (kommunale Astschnittplätze oder Kompostierungsanlage)
  • Autoreifen und andere Autoteile (private Entsorgung, z. B. Rückgabe im Handel oder Müllumladestation)
  • Sperrige Teile, die nicht aus Haushalten stammen, z. B. Gartenhäuschen, Gartenzäune und ähnliches (Containerdienst oder Direktanlieferung bei der Müllumladestation)

Weitere Hinweise:

Totalentrümpelungen oder Haushaltsauflösungen sind von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen und müssen in eigener Verantwortung ordnungsgemäß entsorgt werden, z. B. über einen privaten Containerdienst oder über die Müllumladestation in Marburg.

Das Bild zeigt einen ungeordneten Haufen aussortierter Haushaltsgegenstände und Müll in Tüten.

Hausentrümpelungen bitte separat anmelden.

Wie sollten die Gegenstände bereitgestellt werden?

  • Bitte stellen Sie keinen Sperrmüll in fest verschlossenen Behältnissen oder Tüten bereit – die Mitarbeiter des Abfuhrunternehmens müssen in der Lage sein, einen Blick auf die Gegenstände zu werfen.
  • Beachten Sie, dass das Abfuhrunternehmen generell nicht verpflichtet ist, den Sperrmüll nach Sperrmüll-fähigen und nicht-Sperrmüll-fähigen Gegenständen zu sortieren.
  • Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, die Gegenstände ordentlich bereitzustellen, um eine ordnungsgemäße Abfuhr zu gewährleisten. Zu hoch aufgeschichteter oder verschachtelt bereitgestellter Sperrmüll stellt auch für die Abfuhrfirma eine Gefahr dar.
  • Alle Gegenstände dürfen nicht länger als 2 Meter und nicht breiter als 1 Meter sein und nicht mehr als 50 kg pro Gegenstand wiegen. Die Sperrmüllmenge darf die Maximalmenge von 10 Kubikmetern (z. B. 10 m Länge x 1 m Breite x 1 m Höhe oder 5 m Länge x 2 m Breite x 1 m Höhe, usw.) nicht überschreiten.
  • Das Zerkleinern bzw. Zerlegen von beispielsweise Möbelstücken ist erlaubt, sofern diese dann den genannten Maßen entsprechen. Es ist jedoch davon abzusehen, kleine Gegenstände noch weiter zu zerkleinern, da dies den Arbeitsaufwand der Abfuhr deutlich erhöht. Zu stark verkleinerte Gegenstände zählen nicht mehr als Sperrmüll und müssen über die Restmülltonne entsorgt werden.

Ein ungeordneter Haufen mit Baumaterialien, Tüten und in Eimern verpackten Abfall.

Die Mitarbeiter der Abfuhrfirma sind nicht verpflichtet, den Sperrmüll zu durchsuchen. Hier auch viele nicht-Sperrmüll-fähige Gegenstände.

Am Straßenrand bereitgestellte Autoteile, in Tüten verpackter Müll.

Autoteile sind von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen. Die Tüten werden vom Abfuhrunternehmen nicht durchsucht.

Was ist bei der Bereitstellung zu beachten?

  • Achten Sie bitte darauf, den Sperrmüll erst am Vorabend der Einsammlung an den Straßenrand zu stellen.
  • Stellen Sie bitte Ihren Sperrmüll dort bereit, wo Sie auch Ihre Tonnen zur Leerung bereitstellen – nur so kann die Abfuhr durch das große Fahrzeug gewährleistet werden.
  • Bitte achten Sie darauf, den Sperrmüll an einer gut zu erreichenden Stelle bereitzustellen. Hierfür eignet sich der zur Fahrbahn liegende Rand des Gehwegs. Sollte kein Gehweg vorhanden sein, nutzen Sie bitte den äußersten Fahrbahnrand, um den Verkehr nicht zu beeinträchtigen.
Das Bild zeigt einen ordentlich bereitgestellten Sperrmüll. Stühle und Schränke sind ineinandergestapelt.

Ordentlich bereitgestellter Sperrmüll kann ordnungsgemäß abgeholt werden.

Und sollte ein Möbelstück mal zu schade für den Sperrmüll sein:

Das Marburger Recycling-Zentrum-Gebrauchtwarenkaufhaus (Gisselberger Str. 33, 35037 Marburg, Tel.: 06421/87333-0) nimmt noch gebrauchsfähige Möbel gerne als Spende entgegen, um diese wieder aufzubereiten und im Gebrauchtwarenkaufhaus erneut zu verkaufen. So leisten Sie mit Ihren aussortierten Möbeln noch einen Beitrag zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung!

Wie können Sie Sperrmüll anmelden?

Online anmelden: Der bequemste Weg ist die Anmeldung hier auf der Webseite.
Mittels Anforderungskarte: Die Anforderungskarten erhalten Sie in Stadt- und Gemeindeverwaltungen, beim Müllabfuhrzweckverband und in Sparkassen. Die ausgefüllte Karte schicken Sie bitte frankiert an die aufgedruckte Adresse oder werfen Sie beim Müllabfuhrzweckverband ein. Bitte füllen Sie die Sperrmüllkarten sauber und in lesbarer Druckschrift aus.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihren Sperrmüll online angemeldet haben oder auf der Anforderungskarte eine E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie Ihren Abfuhrtermin ebenfalls per E-Mail. Andererseits erhalten Sie Ihren Termin zeitnah vor dem Abfuhrtermin per Post. Bitte beachten Sie, dass bis zum Abfuhrtermin bis zu vier Wochen vergehen können.

So erreichen Sie uns:

Sollten Sie noch Fragen zum Thema Sperrmüll haben, können Sie sich gerne an uns (Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf, Hausbergweg 1, 35236 Breidenbach, Tel. 06465/9269-0, E-Mail: info@mzv-biedenkopf.de) wenden. Unsere Servicezeiten sind montags bis donnerstags von 8:30-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr, sowie freitags 8:30-12:00 Uhr und nach vorheriger Absprache.