In Nachrichtenportalen und auch in sozialen Medien kursieren aktuell Nachrichten, dass verschmutzte Alttextilien ab Januar 2025 nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt werden dürfen und bei Zuwiderhandlung sogar Strafen drohen. Dies ist sehr plakativ ausgedrückt und sorgt in der Folge zu Verunsicherungen, nicht nur in der Politik, den Verwaltungen, sondern letzten Endes auch bei den Bürgerinnen und Bürgern.

Hintergrund ist die seit 1. Januar 2025 geltende Getrenntsamm­lungspflicht für Textilabfälle in Deutschland. Diese unterstreicht, dass ,,es besonders wichtig [ist], auf Qualität und die sorg­fältige Trennung der Alttextilien zu achten“. So heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) und des Dach­verbands Fairwertung.

Gerne möchten wir an dieser Stelle noch einmal informieren und aufklären:

  • Stark zerschlissene, verschmutzte oder anderweitig kontaminierte und unbrauchbare Textilien können und sollen auch weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden.
    Die von gemeinnützigen und gewerblichen Sammlern aufgestellten Altkleidercontainer sind keine Abfallbehälter, sondern sollten nur mit Textilien befüllt werden, die noch nutzbar oder recyclingfähig sind.
  • Für noch brauchbare, tragbare Alttextilien gibt es im Landkreis Marburg-Biedenkopf ein funktionierendes Sammelsystem für Alttextilien (Altkleider-Container) über caritative Einrichtungen und gemeinnützige sowie gewerbliche Sammler.
    Ergänzend bietet die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda im Entsorgungszentrum Marburg-Biedenkopf (Marburg) und im Entsorgungszentrum Schwalm-Eder (Wabern) die kostenfreie Abgabe von Alttextilien an.