Der Müllabfuhrzweckverband erinnert an die pünktliche Zahlung der Abfallgebühren zum
Stichtag 15.05.2018. Die Höhe der Zahlung ist dem zuletzt zugestellten Abgabenbescheid zu
entnehmen. Da der MZV Mehrjahresbescheide erstellt, gelten die mit dem letzten
Abgabenbescheid festgesetzten Zahlungen auch für Folgejahre. Der Mehrjahresbescheid gilt
so lange, bis ein neuer Bescheid zugestellt wird.
Bei der Überweisung auf eines unserer Bankkonten ist darauf zu achten, dass als
Verwendungszweck die jeweilige Kundennummer mit angegeben wird.
Zahlungen, die verspätet eingehen, werden angemahnt. Der MZV hat die gesetzliche
Verpflichtung, schon bei der ersten Mahnung einer verzögerten Zahlung Mahngebühren und
Säumniszuschläge zu erheben. Auf die Erhebung dieser Zusatzkosten kann daher nicht
verzichtet werden.