Seit Januar 2021 hat es im Bereich der Abfalleinsammlung im Verbandsgebiet des Müllabfuhrzweckverbandes Biedenkopf einige Änderungen gegeben. Dies betrifft auch den Bereich Sperrmüll. Gerne haben wir Ihnen die wichtigsten Änderungen seit Jahresbeginn noch einmal zusammengefasst und bitten um Beachtung:

  • Pro Grundstück kann einmal im Kalenderhalbjahr kostenfrei Sperrmüll angemeldet werden. Ausnahme: Grundstücke, die ein Nachbarschaftsgefäß nutzen.
  • Sind auf dem Grundstück 10 Personen oder mehr gemeldet, ändert sich der Anspruch auf die kostenlosen Sperrmüllabfuhren.
  • Gegen eine Gebühr von jeweils 110,00 € können weitere Anmeldungen erfolgen.
  • Sollten Sie ein gemeinsames Nachbarschaftsgefäß für Restmüll nutzen, so ist der Sperrmüll an dem Grundstück anzumelden und bereitzustellen, an dem auch das Restmüllgefäß gemeldet ist.
  • Wichtig: Wenn möglich, sollten die Grundstückseigentümer von Mehrfamilienhäusern selbst den Sperrmüll anmelden, damit alle Mieter in den Genuss der kostenfreien Abfuhr kommen. Mieter sollten die Anmeldung mit dem Grundstückseigentümer abklären, damit der Eigentümer bei mehreren Mietparteien koordinieren kann.
  • Bei der Abholung des Sperrmülls werden bis zu 10 cbm sperrmüllfähige Gegenstände mitgenommen.
  • Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen sind auch weiterhin von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen.
  • Die sperrigen Abfälle dürfen erst am Vorabend der Abfuhr bereitgestellt werden.

Weitere ergänzende und hilfreiche Informationen zum Thema Sperrmüll, z. B. was zum Sperrmüll zählt und was nicht, finden Sie hier.