Nur wenn Müll richtig getrennt wird, können wertvolle Materialien recycelt und dem Wertstoffkreislauf wieder zugeführt werden. Doch wie trennt man richtig? Was darf z. B. in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne? Vier Fakten über Mülltrennung, die garantiert schlauer machen.

Fakt 1: Nicht alles aus Plastik gehört in die Gelbe Tonne.
Das benutzte Plastikgeschirr der letzten Party, das zerbrochene Spielzeugauto oder die alte Babyflasche – oft sind Dinge im Gelben Sack oder der Gelben Tonne, die zwar aus Plastik bestehen, dort aber nicht hineingehören. Denn in den gelben Sammelbehältnissen sollten nur Verpackungen entsorgt werden, die zusammen mit einem Produkt erworben wurden, sofern diese nicht aus Glas oder Papier sind. Dazu zählen Plastiktüten ebenso wie leere Shampooflaschen oder Nachfüllbeutel für Seife und Waschmittel.
Gegenstände aus Plastik, die keine Verpackungen sind, wie Zahnbürsten, Einwegrasierer, Klarsichthüllen oder Kugelschreiber gehören hingegen nicht in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack. Abweichend gibt es regionale Ausnahmen, zum Beispiel Wertstofftonnen. Natürlich haben Lebensmittelabfälle, Windeln oder CDs wie in der Gelben Tonne auch hier nichts zu suchen.

Fakt 2: Deckel müssen immer getrennt entsorgt werden.
Deckel von Joghurtbechern oder Verschlüsse von Senftuben, die aus anderen Materialien bestehen als die Verpackung selbst, können problemlos im Gelben Sack oder der Gelben Tonne entsorgt werden. Sie sollten jedoch immer darauf achten, dass Deckel und Verschlüsse zuvor abgetrennt und erst dann hineingeworfen werden. Der Grund: Werden die einzelnen Komponenten einer Verpackung, die aus verschiedenen Stoffen besteht, nicht voneinander getrennt, so können sie nicht vollständig recycelt werden. Der Aluminiumdeckel des Joghurtbechers sollte also getrennt vom Plastikteil im Gelben Sack landen. Die Papierummantelung von Joghurtbechern gehört hingegen im Altpapier entsorgt.

Fakt 3: Auch andere Materialien als Plastik dürfen in die Gelbe Tonne.
Nicht nur Flaschen, Becher oder Tüten aus Plastik gehören in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne. Ebenso dürfen Verpackungen aus anderen Materialien hier entsorgt werden, mit Ausnahme von solchen aus Papier, Pappe, Karton und Glas, für die es andere Sammelbehältnisse gibt.
Ob Aluminiumschalen von Fertiggerichten, Milch- oder Getränkekartons aus Verbundmaterialien, Dosen aus Weißblech oder Styropor aus Versandverpackungen – sie alle gehören in die Gelbe Tonne. Auch leere Arzneimittelblister für Tabletten können Verbraucherinnen und Verbraucher hier unbedenklich entsorgen.

Fakt 4: Alle Behältnisse müssen vollkommen leer sein.
In der Shampooflasche ist noch ein Rest, das Fertiggericht nur zur Hälfte gegessen oder der Milchkarton noch nicht ausgetrunken – bevor Sie Verpackungen in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack entsorgen, sollten Sie darauf achten, dass diese leer sind. Denn wie Restmüll gehören Lebensmittelreste nicht in die gelben Sammelbehältnisse. Das behindert den Sortierprozess und damit das Recycling erheblich oder kann es sogar unmöglich machen. Dann gehen dem Wertstoffkreislauf wertvolle Materialien für immer verloren.
Das Ausspülen von Verpackungen ist aber nicht erforderlich, „löffelrein“ reicht aus.

Über die dualen Systeme.
Die dualen Systeme in Deutschland organisieren die Sammlung, Sortierung und Verwertung gebrauchter Verkaufsverpackungen, damit die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Recyclingquoten erreicht werden. Aktuell sind es zehn privatwirtschaftlich organisierte Systeme, die mit ihren Dienstleistern aus der Entsorgungs- und Recyclingbranche diese Aufgabe erfüllen. Grundlage für die Arbeit der dualen Systeme ist das Verpackungsgesetz.
Mit ihrer neu gestarteten bundesweiten Kampagne „Mülltrennung wirkt“ wollen die dualen Systeme über die richtige Mülltrennung aufklären. Weitere Informationen finden Sie jederzeit unter www.mülltrennung-wirkt.de.