Immer wieder treten Irritationen bezüglich der Entsorgung von sogenannter „Weißer Ware“ auf. Zunächst sollte geklärt werden, was dieser Begriff beinhaltet: Weiße Ware sind elektrische Haushaltsgeräte, insbesondere Waschmaschinen, Trockner, Kühlschränke und Geschirrspüler. Die Geräte müssen nicht zwangsläufig weiß sein. Die Bezeichnung rührt noch aus einer Zeit, in der große Haushaltsgeräte eine einheitliche weiße Farbe aufwiesen.

Wird nun ein neues Haushaltsgroßgerät angeschafft, beispielsweise eine Waschmaschine, stellt sich schnell die Frage: Wohin mit dem Altgerät? Der Sperrmüll nimmt diese nicht mit. Seit Juni 2012 dürfen Altgeräte nur noch durch Kommunen, bzw. von Kommunen beauftragten Unternehmen, eingesammelt werden. Der Hauptgrund liegt in einer umweltgerechten Entsorgung durch ein zertifiziertes Unternehmen. Im Falle der Mitgliedskommunen des MZV ist dies INTEGRAL. Die Bürger haben die Möglichkeit, bei INTEGRAL anzurufen und eine kostenlose Abholung zu beauftragen oder sie bringen das Altgerät selbst auf die Recyclinghöfe nach Marburg oder Dautphetal. INTEGRAL nimmt nicht nur „Weiße Ware“ entgegen, sondern generell alle Elektro- und Elektronikaltgeräte. Kleine Elektrogeräte werden auch auf vielen Bauhöfen der Gemeinden entgegengenommen.

Die durch die Straßen fahrenden Altmetallsammler dürfen gesetzlich keine „Weiße Ware“ mitnehmen. Tun sie es doch, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit beider Seiten – von Bürger und Altmetallsammler.