Seit 27.04.2020 ist in allen Bundesländern der Mund-Nase-Schutz Vorschrift – mit der sogenannten „Maskenpflicht“ soll die Ansteckungsgefahr beim Einkaufen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln verringert und die Zahl der Neuinfektionen gesenkt werden. Doch wie sieht es mit der Entsorgung der Masken aus?

Es gilt: Da alle Arten von Masken mit Keimen oder Viren belastet sein könnten, gehören diese nach Gebrauch in den Restmüll.

In der Regel wird der Restmüll im Haushalt schon in Plastiktüten gesammelt und dann entsprechend entsorgt, diese Art der Entsorgung ist für den Mund-Nase-Schutz vorbildlich. Generell kann die Maske aber auch lose in die Restmülltonne gegeben werden, es sei denn es besteht ein Verdachtsfall. Ebenso verhält es sich mit Einweghandschuhen. Beides wird im Anschluss der thermischen Verwertung zugeführt.
Personen, die bereits erkrankt sind und solche, die sich in Quarantäne befinden, bekommen entsprechende Hinweise vom Gesundheitsamt zur richtigen Entsorgung des weiteren Mülls.

Um unnötigen Müll zu vermeiden, können Sie sich auch darüber informieren, ob eine Maske grundsätzlich öfter als einmal verwendet werden darf, zum Beispiel, indem man diese auskocht bzw. mit anderen Verfahren wieder sterilisieren kann. Achten Sie in diesem Fall auf die jeweils für Ihre Maske geltenden Empfehlungen.

Mit freundlichen Grüßen
Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf