Informationen für unsere Neukunden in Neustadt

Seit dem 01. Januar 2019 hat der Müllabfuhrzweckverband Biedenkopf die Einsammlung der Abfälle in der Stadt Neustadt übernommen.

Ihre Abfallgefäße wurden mit einem Chip versehen oder ausgetauscht.

Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang um folgendes bitten:

Vergleichen Sie bitte den auf dem Abfallgebührenbescheid aufgeführten Gefäßbestand mit dem auf Ihrem Grundstück.
Sollten Sie feststellen, dass der Gefäßbestand nicht mit dem Bescheid übereinstimmt oder ein Aufkleber falsch ist oder fehlt, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung!

Alle Restmüll-, Bio- und Papiergefäße, die ab dem 01.01.2019 genutzt werden, müssen mit einem Chip und einem Behälteretikett ausgestattet sein.

Das Behälteretikett mit Angabe der Grundstückslage und der Behälternummer ist seitlich an dem Gefäß angebracht und dient der Zuordnung zum Grundstück.

Zusätzlich müssen die Restmüllgefäße noch mit einer Abfuhrplakette an der Stirnseite ausgestattet sein. Diese dient der Erkennung nach welchem Abfuhrrhythmus das Gefäß geleert wird.

Zweiwöchentliche Leerung der Restmülltonne: Das Gefäß ist mit einer R-Plakette gekennzeichnet.
Vierwöchentliche Leerung der Restmülltonne: Das Gefäß ist mit einer R1- oder R2-Plakette gekennzeichnet.

Noch einige wichtige Hinweise:

  • Gefäße
    Das 80-Liter Gefäß unterscheidet sich vom 120-Liter Gefäß äußerlich nicht, es ist aber ein Boden eingezogen. Gefäße sind dem Grundstück zugeordnet. Sie verbleiben auch bei einem Umzug auf dem Grundstück.
  • Abfuhrbezirke
    Das Grundstück ist einem Abfuhrbezirk zugeordnet. Die Abfuhrbezirke sind auf dem Abfuhrkalender mit Großbuchstaben gekennzeichnet. Zu welchem Abfuhrbezirk das Grundstück gehört, entnehmen Sie bitte dem Abfuhrkalender. Die vierwöchentlichen Leerungen der Restmüllabfuhr sind aufgeteilt in den Abfuhrrhythmus R1 oder R2. Das Gefäß ist einem Abfuhrrhythmus zugeordnet, diese Zuordnung ist durch die angebrachte Abfuhrplakette gekennzeichnet. Bitte stellen Sie Ihr Gefäß entsprechend dieser Kennzeichnung zur Abfuhr bereit. Die zweiwöchentlichen Leerungen der Restmüllabfuhr werden durch eine R-Abfuhrplakette gekennzeichnet. Diese Gefäße werden an R1- und R2-Abfuhrterminen geleert.
  • Abfuhrtermine / Nichtleerung
    Bitte stellen Sie das Abfallgefäß am Vorabend der Leerung bereit. Sollte Ihr Abfallgefäß nicht geleert worden sein, obwohl es rechtzeitig bei der Abfuhr bereitstand, melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Werktagen bei uns. Wurde Ihr Abfallgefäß nach der Abfuhr von der Abfuhrfirma mit einem Zettel oder Aufkleber versehen, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
  • Bescheide
    Wir erstellen Mehrjahresbescheide, deshalb gilt der Bescheid für mehrere Jahre. Sie bekommen erst dann einen neuen Bescheid, wenn sich der Gefäßbestand geändert hat oder eine Änderung der Gebühren notwendig war.